Lohnsteuerhilfeverein Bergneustadt e.V.

Wir können was, seit 1985

Ständige Änderungen in den Steuergesetzen, permanent neue Klageverfahren und Gerichtsurteile machen es dem Steuerzahler nicht leicht sich im deutschen Steuerrecht zu Recht zu finden. Ohne kompetente Beratung läuft der Steuerbürger Gefahr seine rechtlichen Ansprüche nicht umfassend wahrzunehmen.

Wir vom Lohnsteuerhilfeverein Bergneustadt e.V. begleiten unsere Mitglieder ganzjährig in steuerlichen Fragen, erstellen die Einkommensteuer und beantragen das Kindergeld für sie.

Aufgrund unserer gestaffelten Mitgliedsbeiträge ist es auch Steuerpflichtigen mit geringerem Einkommen möglich, unsere Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.

In persönlichen Gesprächen beraten wir Sie individuell und führen sie kompetent durch das deutsche Steuerrecht.

Damit wir dies auch erfolgreich tun können, werden alle unsere Mitarbeiter ständig geschult und besuchen regelmäßig steuerrechtliche Fachseminare.

Arbeitnehmer und Rentner sind seit über 30 Jahren unsere zufriedenen Mitglieder.

Dies wurde uns auch von der Stiftung Warentest bestätigt, die unsere Leistung bei einem Test in 1991 mit "sehr gut" bewertete.

Mitgliedsbeiträge

gültig ab 01.01.2024

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Unsere Leistungen

Seit über 30 Jahren gehört die Beratung unserer Mitglieder in Fragen der Lohn- und Einkommensteuer zu unserem Kernaufgabenbereich.

Im Rahmen einer Mitgliedschaft bieten wir für Arbeitnehmer und Rentner eine individuelle und kompetente Hilfe.

Alle unsere Leistungen sind durch den jährlich, sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag abgegolten.
Unser Verein ist Mitglied im Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine BVL in Berlin.

Erstellung

  • der Einkommensteuer­erklärung
  • Steuer-Vorausberechnung 
  • Schriftverkehr mit dem Finanzamt
  • Prüfung des Est-Bescheid
  • kostenfreie Vertretung im Einspruchsverfahren beim Finanzamt
  • bzw. Klageverfahren vor den Finanzgerichten

Beratung und Antragstellung

  • Kindergeldverfahren
  • Lohnsteuer­ermäßigungsverfahren
  • Verfahren zur steuerlichen Förderung nach AVmG (Riester-Rente)
  • Wohnungsbau­prämienverfahren
  • Antrag auf Nichtveranlagungs­bescheinigung (NV-Bescheinigung)

Ganzjährige Beratung

  • Steuerklassenwahl
  • Steuergestaltung 
  • Lohnabrechnung
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Beratungsbefugnis

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine ist im § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes (StBG) geregelt.

Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen wir Arbeitnehmer, Rentner und Unterhaltsempfänger Hilfe leisten, wenn ausschließlich

 

Einkünfte

  • aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt)
  • aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten)
  • aus Unterhaltsleistungen (vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten  

 

in unbegrenzter Höhe vorliegen und / oder Einkünfte

  • aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen)
  • aus Vermietung und Verpachtung
  • aus privaten Veräußerungsgeschäften / Spekulationsgeschäften
  • Übungsleiterpauschalen 

 

erzielt wurden und die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 18.000 Euro bei Alleinstehenden, bei Ehegatten 36.000 Euro nicht übersteigen.

Nützliche Links

Ansehen

Pressemeldungen

Die Beiträge werden in Kürze aktualisiert werden. 

Unsere Filialen

Bergneustadt

Kölner Str. 267
51702 Bergneustadt

Tel: 02261/42222
Fax: 02261/49486

Leiter: Dipl. Finanzw. Michael Rüberg
E-Mail:
info(at)lohi-bergneustadt.de

Öffnungszeiten:

Mo. – Do. 9 Uhr – 17:30 Uhr
Fr. 9 Uhr – 14:00 Uhr

Lennestadt

Kölner Str. 39
57368 Lennestadt

Tel: 02721/20176
Fax: 02721/718119

Leiterin: Petra Kleinsorge, Steuerfachgehilfin
E-Mail:
lshvp.kleinsorge(at)t-online.de

Öffnungszeiten:

Mo - Fr     8:30 Uhr - 12:30 Uhr

Di + Do   14:30 Uhr - 17:00 Uhr 

Leverkusen

Düsseldorfer Str. 57
51379 Leverkusen-Opladen

Tel: 02171/72250
Fax: 02171/722510

Leiterin: Nicole Matern
E-Mail:
lohive.bergneustadt(at)gmx.net

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag Nach Vereinbarung

 

Erfurt

Büßlebener Str. 16
99089 Erfurt

Tel: 0361/2113555
Fax: 0361/2119933

Leiterin: Gabriele Rinke, Steuerfachwirtin
E-Mail:
info(at)lohi-bergneustadt.eu

Öffnungszeiten:

Mo. – Do. 10 Uhr – 12 Uhr
 14 Uhr – 18 Uhr
 sowie nach Vereinbarung
Di. – Do. 12 Uhr – 14 Uhr 
 Telefonische Terminvergabe

Kontakt zu Lohnsteuerhilfeverein in Bergneustadt

Gerne können Sie mit uns in Kontakt treten, uns eine Frage stellen oder ein anderes Anliegen mitteilen. 

Bei Infos an den Vorstand, ansonsten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Filiale.

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